Die Organe eines Unternehmens treffen tagtäglich weitereilende Entscheidungen und führen laufend verantwortungsvolle Aufgaben aus. Mit dieser Tätigkeit ist ein hohes Haftungsrisiko verbunden. Eine Haftung kann sich gegenüber dem eigenen Unternehmen oder gegenüber Dritten ergeben. Man spricht von Ansprüchen aus dem Innenverhältnis oder aus dem Außenverhältnis. Das Haftungsrisiko der Organe geht sehr weit, auch das Privatvermögen des Managers kann betroffen sein.
Die Manager Haftpflicht Versicherung, kurz D&O-Versicherung genannt, schützt beispielsweise Manager, Vorstände und Aufsichtsräte von Gesellschaften und anderen Organe gegen Ansprüche des eigenen Unternehmens sowie von Dritten. Sie deckt sowohl die Innenhaftung, also die Ansprüche des Unternehmens gegen den Entscheidungsträger wie auch die Außenhaftung ab. Bei letzterer sind berechtigte Ansprüche Dritter gegen den leitenden Mitarbeiter oder das Organ durch die Manager Haftpflicht gedeckt.
Mit einer entsprechenden D&O-Versicherung kann das Unternehmen sein Management vor existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen schützen.
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