Der passende Betriebs­rechtsschutz

Eine Firmen- oder Betriebsrechtsschutz Versicherung verschafft Ihnen größtmögliche Flexibilität bei der Kostendeckung eines Rechtsstreits. Da jedes Unternehmen unterschiedliche Risiken birgt, ist es besonders wichtig, diese entsprechend abzusichern. In erster Linie sollen Sie davor geschützt sein, für anfallender Gerichtskosten in einem Verfahren selbst aufkommen zu müssen, da derartige Kosten eine hohe finanzielle Belastung ihres Unternehmens darstellen können. Mit dem Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung können Sie also die Existenz Ihres Unternehmens absichern. Ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz ist daher wichtig.

Der Umfang der Betriebsrechtsschutz Versicherung ist sehr individuell gestaltbar. Eine professionelle, unabhängige Beratung ist unumgänglich.

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Bausteine im Betriebs­rechtsschutz

Die Betriebsrechtsschutz ist nicht immer notwendig, aber dennoch absolut wichtig. Denn in der Regel ist das Unternehmen über die Betriebshaftpflichtversicherung gut vor Schadenersatzforderungen Dritter abgesichert. Sollte es sich jedoch um Personenschäden oder um behauptete Unregelmäßigkeiten handeln, geht es vor das Strafgericht. Hier hilft Ihnen nur die betriebliche Strafrechtsschutzversicherung als Teil der Betriebrechtsschutzversicherung.

Ein besonders wichtiger Baustein dieser Versicherung ist auch der Firmen Vertragsrechtsschutz. Da es in Unternehmen aus diversen Gründen zu Zahlungsweigerung durch Kunden, etwa aufgrund behaupteter Mängel, kommen kann. Auch Fehllieferungen oder Lieferverzögerungen von Lieferanten, die zum Rechtsstreit führen, können über diesen Baustein versichert werden.

Zusätzlich sind auch eventuelle Streitigkeiten mit Arbeitnehmer:innen vor dem Arbeitsgericht über den Arbeitsgerichtsrechtsschutz als Teil der betrieblichen Haftpflichtversicherung abgesichert.

Nicht zu vergessen ist, dass im Betriebsrechtsschutz auch sämtliche KFZ des Unternehmens mitversichert sind. Somit können vom KFZ-Kauf bis hin zum Unfall viele rechtliche Sorgen vermieden werden.

Mitversichert sind auch die Arbeitnehmer:innen, etwa im Straf- und KFZ-Rechtsschutz.