Personen Betriebs­unterbrechung

Umsatzeinbußen durch Betriebsunterbrechung sind für Unternehmer:innen besonders heikel. Die Betriebsunterbrechung kann durch Krankheit, Unfall oder Tod des Unternehmers oder des Geschäftsführers des Unternehmens eintreten. In jedem Fall laufen Fixkosten weiter, das Unternehmen steht aber unter Umständen still. Es ist daher besonders wichtig, sich als Unternehmer:in für den Fall einer Betriebsunterbrechung vorzusorgen.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung greift bei einem teilweisen oder gänzlichen Geschäftsausfall des Unternehmens. Die Leistungshöhe wird beim Vertragsabschluss unter Berücksichtigung des Deckungsbeitrages (das ist ein buchhalterischer Wert) festgelegt.