Die betriebliche Vorsorge – Ein Muss für Betriebe!

Die betriebliche Vorsorge ist neben der Abfertigungsleistung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, eine freiwillige Leistung von Unternehmen. Sie kann als Altersvorsorge optimiert oder als sonstige finanzielle Leistung des Unternehmens sein.

Für sich selbst kann der Unternehmer Betriebsvermögen steuer- und sozialversicherungsschonend und dennoch legal in sein Privatvermögen verschieben.

Vorsorge für die Pension über den Betrieb!

Die betriebliche Vorsorge kann als Pensionsvorsorge verstanden werden. Sie ist dadurch und durch die gesetzliche Förderung sowohl für Arbeitgeber:innen als auch für Arbeitnehmer:innen interessant. Je nachdem, welcher Mitarbeiterkreis einzubeziehen ist und welche unternehmerischen Faktoren wie etwa die Größe und Rechtsform zu beachte sind, kommen als Vorsorgealternativen in Frage:

  • Zukunftssicherung nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG
  • Überbetriebliche Pensionskasse
  • Betriebliche Kollektivversicherung
  • Pensionszusage (Direkte Leistungszusage)

Um von den Vorteilen der betrieblichen Vorsorge zu profitieren, nehmen Sie unbedingt die Unterstützung Ihres Versicherungsmaklers Hannes Woglar in Anspruch!

Betriebliche Vorsorge für den geschäfts­führenden Gesellschafter

Pensionszusagen von Unternehmen sind ein attraktives und zeitgemäßes Firmenpensionsmodell. Sie können prinzipiell allen Mitarbeiter:innen gewährt werden und liefern so einen wertvollen Beitrag zum Employer Branding eines Unternehmens. Die Vorteile sind nicht nur Steuerersparnisse des Unternehmens sonder auch ein perfekter „Brutto-Netto-Effekt“ für die Begünstigten.

Die Pensionszusage an den geschäftsführenden Gesellschafter ist die bekannteste Variante des Modells. Es handelt sich dabei um eine direkte Pensionsleistungszusage des Unternehmens an den Geschäftsführer oder den geschäftsführenden Gesellschafter. Um die Leistungszusage zu erfüllen, schließt das Unternehmen eine Rentenversicherung zugunsten des Geschäftsführers ab.

Lassen Sie sich von uns professionell beraten!

Vorsorge als Mittel des Employer Branding!

Die betriebliche Vorsorge kann für den Unternehmer selbst abgeschlossen werden oder für die Mitarbeiter:innen eines Unternehmens.

Sie kann auf vielfältige Art abgeschlossen sein und führt letzen Endes zu einem Vorteil, der als „Mehr Netto vom Brutto“ beschrieben werden kann. Dieser finanzielle Vorteil, der den Mitarbeiter:innen dadurch erwächst, kann wiederum im Bewerbungsprozess als Benefit oder bei bestehenden Dienstverhältnissen als eine Art Gehaltserhöhung ausgespielt werden.

Der Unternehmer setzt somit finanzielle Möglichkeiten zu Gunsten der Mitarbeiter:innen ein. Die betriebliche Vorsorge kann damit in Zeiten von Facharbeiterinnenmangel Vorteile beim Recruiting und bei der Mitarbeiter:innenloyalität bewirken.