Die Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht Versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter verursachen, ab. Im Schadensfall wird die rechtliche Situation von der Rechtsabteilung des Versicherers geprüft. Sollten die Schadensforderungen aus dessen Sicht ungerechtfertigt sein, werden diese durch den Versicherer für Sie abgewendet. Wenn nötig, auch vor Gericht auf Kosten des Versicherungsunternehmens. Im Fall gerechtfertigter Forderungen werden diese vom Versicherer übernommen.
Mitversichert sind das Unternehmen mitsamt seinen Mitarbeiter:innen. Das ist deshalb wichtig, da sich Schadenersatzforderungen auch direkt an Ihre Mitarbeiter:innen richten könnten. Die private Haftpflichtversicherung der Mitarbeiter:innen ist einem derartigen Fall nicht zuständig.