Haushalts­versicherung

Die Haushaltsversicherung oder auch Hausratversicherung dient dazu, die Dinge des Haushalts, also etwa das Inventar und die Gebrauchsgegenstände eines Privathaushalts, gegen bestimmte Risiken abzusichern. Zu den versicherten Risiken einer Haushaltsversicherung zählen etwa Feuerschäden, Wasserschäden aber auch Einbruchsdiebstahl oder Vandalismus.

Einerseits übernimmt die Haushaltsversicherung den entstandenen Sachschaden, gedeckt sind aber auch Kosten des damit verbundenen Aufwands wie etwa Aufräumungskosten nach einem Wasserschaden, die zeit- und kostenintensiv sein können. Zu erwähnen ist, dass die Versicherung den Wiederbeschaffungswert ersetzt. Das bedeutet, dass jene Kosten ersetzt werden, die notwendig sind um die beschädigten Güter durch neuwertige zu ersetzen.

Was ist geschützt?

Von einer Haushaltsversicherung sind nur die beweglichen Sachen eines Privathaushalts umfasst, nicht aber die unbeweglichen wie etwa Mauern und Böden. Ebenso sind in den meisten Fällen beruflich genutzte Gegenstände oder Waren nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Auch Wertsachen wie Sparbücher, Schmuck, Gemälde oder Antiquitäten werden nur bis zu einer bestimmten Höhe entschädigt. Übrigens: In jeder Haushaltsversicherung sollte auch eine private Haftpflichtversicherung inkludiert sein.

Viele von uns waren schon von einem Schadensfall im Haushalt betroffen und wissen, wie unangenehm die Folgen und wie langwierig deren Beseitigung sein können. In den meisten Fällen wird man schuldlos von einem Ereignis, wie etwa einem Leitungswasserschaden im Mehrfamilienhaus überrascht. Melden Sie einen Schaden immer umgehend Ihrem Versicherungsmakler. Er unterstützt Sie übrigens umfassend und vermittelt Ihnen die notwendigen Professionisten!

Unser Tipp für Sie: Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollten Veränderungen zeitnah und direkt Ihrem Versicherungsmakler mitgeteilt werden.

Die private Haftpflicht­versicherung als Bestandteil der Haushalts­versicherung

Die private Haftpflichtversicherung sollte Bestandteil einer jeden guten Haushaltsversicherung sein. Damit ist die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen Dritter ermöglicht bzw. wird die Zahlung gerechtfertigter Ansprüche übernommen.

Praktisches Beispiel: Ein Fußgänger oder Radfahrer verursacht einen Verkehrsunfall. Die Versicherung prüft die Rechtslage und wehrt je nach Ergebnis Ansprüche ab bzw. übernimmt die Bezahlung der gerechtfertigten Ansprüche.